Zypern 60-Tage-Regel erklärt: Voraussetzungen und Fallstricke
16. Oktober 2026
Mit der 60-Tage-Regel kannst du in Zypern steuerlich ansässig werden, ohne die Hälfte des Jahres dort zu verbringen. Hier erfährst du, welche fünf Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein müssen, wie die Tage gezählt werden und an welcher Stelle die meisten Auswanderer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz scheitern.
Was die 60-Tage-Regel ist
Zypern kennt zwei Wege zur steuerlichen Ansässigkeit. Der klassische Weg ist die 183-Tage-Regel: Wer sich in einem Kalenderjahr mehr als 183 Tage in Zypern aufhält, gilt dort als steuerlich ansässig. Seit 2017 gibt es zusätzlich die 60-Tage-Regel. Sie richtet sich an Menschen, die viel reisen und in keinem Land die Hälfte des Jahres verbringen.
Wichtig zum Verständnis: Die 60 Tage allein reichen nicht. Die Regel ist ein Paket aus fünf Bedingungen, die alle gleichzeitig und für dasselbe Steuerjahr erfüllt sein müssen. Fehlt eine davon, greift sie nicht. Das Steuerjahr in Zypern entspricht dem Kalenderjahr.
Die fünf Bedingungen im Detail
Für die 60-Tage-Regel musst du im selben Kalenderjahr alle diese Punkte erfüllen:
- Mindestens 60 Tage in Zypern. Die Tage müssen nicht am Stück sein. Gezählt wird die körperliche Anwesenheit im Land.
- In keinem anderen einzelnen Staat mehr als 183 Tage. Es geht um jeden Staat für sich. Du darfst also nicht etwa 200 Tage in Deutschland verbringen.
- In keinem anderen Staat steuerlich ansässig. Das ist die Bedingung, an der es am häufigsten hakt. Dazu unten mehr.
- Eine wirtschaftliche Verbindung nach Zypern. Du übst in Zypern eine Geschäftstätigkeit aus, bist bei einem zyprischen Arbeitgeber angestellt oder bist Direktor (Mitglied im Board) einer in Zypern steuerlich ansässigen Gesellschaft. Diese Tätigkeit darf nicht im Laufe des Jahres enden.
- Eine dauerhafte Wohnung in Zypern. Gemietet oder gekauft, aber dauerhaft verfügbar. Ein Ferienapartment für ein paar Wochen genügt nicht.
Zur Wohnung ein sachlicher Hinweis: Der Norden der Insel steht nicht unter der Kontrolle der Republik Zypern. Plane deinen Wohnsitz im Süden, also im Gebiet der Republik. Immobilien im Norden bringen zudem ungeklärte Eigentumsfragen mit sich.
60-Tage-Regel oder 183-Tage-Regel: der Vergleich
| Punkt | 183-Tage-Regel | 60-Tage-Regel |
|---|---|---|
| Mindestaufenthalt in Zypern | mehr als 183 Tage | mindestens 60 Tage |
| Aufenthalt in anderen Staaten | keine eigene Grenze im zyprischen Recht | in keinem einzelnen Staat mehr als 183 Tage |
| Keine Ansässigkeit anderswo | nicht ausdrücklich verlangt | zwingend |
| Arbeit, Firma oder Direktorenamt in Zypern | nicht nötig | zwingend, ganzjährig |
| Dauerhafte Wohnung in Zypern | praktisch nötig, aber kein eigenes Kriterium | zwingend, gemietet oder Eigentum |
| Typische Zielgruppe | Rentner, Familien, Angestellte vor Ort | Unternehmer, Remote-Arbeitende, Vielreisende |
Die 183-Tage-Regel ist einfacher zu belegen und zu verteidigen. Die 60-Tage-Regel ist flexibler, verlangt aber mehr Nachweise und mehr Disziplin.
So zählt Zypern deine Tage
Für die Zählung gibt es feste Regeln:
- Der Tag deiner Abreise aus Zypern zählt als Tag außerhalb Zyperns.
- Der Tag deiner Ankunft in Zypern zählt als Tag in Zypern.
- Kommst du an und reist am selben Tag wieder ab, zählt das als ein Tag in Zypern.
- Reist du ab und kommst am selben Tag zurück, zählt das als Tag außerhalb Zyperns.
Führe vom ersten Tag an ein eigenes Reiseprotokoll. Bewahre Bordkarten, Buchungsbestätigungen und Belege auf. Als EU-Bürger bekommst du keine Stempel in den Pass, deine Reisen sind also nirgends automatisch dokumentiert. Wenn das Finanzamt in Deutschland oder das zyprische Tax Department nachfragt, musst du deine Tage belegen können, nicht die Behörde.
Der Knackpunkt: Dein Heimatland lässt dich nicht automatisch los
Die 60-Tage-Regel ist zyprisches Recht. Sie sagt nur, wann Zypern dich als ansässig betrachtet. Ob Deutschland, Österreich oder die Schweiz dich weiterhin als steuerpflichtig ansehen, entscheidet allein das Recht dieser Länder.
In Deutschland bist du unbeschränkt steuerpflichtig, solange du dort einen Wohnsitz oder deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast. Ein Wohnsitz ist schon eine Wohnung, die du jederzeit nutzen kannst. Die Abmeldung beim Bürgeramt allein reicht nicht, wenn die Wohnung weiter zur Verfügung steht. Das gilt auch für ein Zimmer im Haus der Eltern, das für dich frei gehalten wird. Österreich und die Schweiz knüpfen ebenfalls an Wohnsitz und Aufenthalt an, mit eigenen Details.
Bleibst du in deinem Heimatland steuerlich ansässig, ist Bedingung 3 nicht erfüllt, und die 60-Tage-Regel greift nicht. Und falls dich zwei Länder als ansässig ansehen, entscheidet das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Zypern und deinem Heimatland. Dort kommt es auf die ständige Wohnstätte und den Mittelpunkt der Lebensinteressen an: Wo leben Partner und Kinder, wo ist dein Arbeitsplatz, wo sind deine Vereine, Ärzte, Konten?
Für Deutsche kommen zwei Sonderthemen hinzu. Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach dem Außensteuergesetz kann bei einem Wegzug in ein Land mit niedriger Besteuerung für einige Jahre bestimmte deutsche Einkünfte weiter erfassen. Und wer Anteile an Kapitalgesellschaften hält, muss die Wegzugsbesteuerung prüfen. Ob diese Punkte dich betreffen, hängt von deinem Einkommen und Vermögen ab. Mehr zur deutschen Seite steht im Leitfaden unter Deutschland.
Für wen die Regel passt und für wen nicht
Die 60-Tage-Regel passt eher zu dir, wenn:
- du eine eigene Firma in Zypern führst oder dort angestellt bist,
- du beruflich viel unterwegs bist und in keinem Land die Hälfte des Jahres verbringst,
- du in deinem Heimatland keine Wohnung mehr hast und deine Familie mit dir umzieht oder nicht von dir abhängt.
Sie passt eher nicht, wenn du von Rente oder Kapitalerträgen lebst und in Zypern weder arbeitest noch eine Firma führst. Dann fehlt Bedingung 4, und du landest bei der 183-Tage-Regel. Für Ruheständler ist das ohnehin oft der klarere Weg, siehe Auswandern nach Zypern als Rentner.
Vorsicht bei einem Direktorenamt nur auf dem Papier. Wenn eine Gesellschaft keine echte Tätigkeit und keine Substanz in Zypern hat, können sowohl das zyprische als auch das deutsche Finanzamt das kritisch sehen. Gerade bei der Kombination aus eigener Firma, wenigen Tagen auf der Insel und laufenden Einkünften aus dem Heimatland entscheiden Details, die sich in einem Artikel nicht abbilden lassen. Wenn du deinen Fall durchsprechen willst, kannst du unten eine persönliche Beratung anfragen.
Ansässigkeit ist nicht gleich Non-Dom
Oft werden zwei Dinge vermischt. Die 60-Tage-Regel regelt, ob du in Zypern steuerlich ansässig bist. Der sogenannte Non-Dom-Status betrifft dagegen dein Domizil und wirkt vor allem auf die Sonderabgabe für Verteidigung (Special Defence Contribution) auf bestimmte Kapitalerträge. Du kannst über die 60-Tage-Regel ansässig und zugleich Non-Dom sein, aber das eine folgt nicht automatisch aus dem anderen. Die aktuellen Bedingungen und Laufzeiten prüfst du beim zyprischen Tax Department, denn Zypern hat sein Steuerrecht in den letzten Jahren mehrfach angepasst. Einen Überblick gibt der Leitfaden unter Steuern.
Was du jetzt konkret tun solltest
- Prüfe deinen Wohnsitz im Heimatland. Gib Wohnung oder Zimmer wirklich auf oder vermiete sie langfristig an Dritte. Melde dich ab.
- Sichere dir eine dauerhafte Wohnung in Zypern. Ein Mietvertrag über mindestens ein Jahr ist eine solide Grundlage. Bewahre Strom- und Wasserrechnungen auf.
- Kläre die wirtschaftliche Verbindung. Anstellung, eigene Tätigkeit oder Direktorenamt, und zwar so, dass sie das ganze Jahr besteht.
- Registriere dich vor Ort. Als EU-Bürger beantragst du nach drei Monaten die Anmeldebescheinigung beim Civil Registry and Migration Department. Beim Tax Department lässt du dich für eine Steuernummer registrieren. Details stehen im Leitfaden unter Anmeldung.
- Führe ein Tageprotokoll für Zypern und jedes andere Land, in dem du dich aufhältst.
- Beantrage nach Ablauf des Jahres die Ansässigkeitsbescheinigung beim Tax Department. Sie ist ein wichtiger Nachweis, bindet dein Heimatland aber nicht.
- Hol dir vor dem Umzug Steuerberatung in Zypern und in deinem Heimatland, damit beide Seiten zusammenpassen.
Die 60-Tage-Regel ist ein legitimer, gesetzlich geregelter Weg. Sie funktioniert aber nur, wenn dein Leben tatsächlich so aussieht, wie die Bedingungen es verlangen. Wer sie nur auf dem Papier erfüllt, riskiert am Ende, in zwei Ländern steuerpflichtig zu sein.
Häufige Fragen
Müssen die 60 Tage in Zypern am Stück sein?
Nein. Die 60 Tage können über das ganze Kalenderjahr verteilt sein. Entscheidend ist die Summe der Tage, an denen du körperlich in Zypern bist.
Gilt die 60-Tage-Regel auch für Rentner?
Meist nicht, weil die Regel eine Arbeit, eine Geschäftstätigkeit oder ein Direktorenamt in Zypern verlangt. Rentner ohne solche Tätigkeit werden in der Regel über die 183-Tage-Regel ansässig.
Reicht die 60-Tage-Regel, um in Deutschland nicht mehr steuerpflichtig zu sein?
Nicht automatisch. Solange du in Deutschland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hast, bleibst du dort unbeschränkt steuerpflichtig, und die 60-Tage-Regel greift dann gar nicht, weil du anderswo ansässig bist.
Muss ich in Zypern eine Wohnung kaufen?
Nein. Eine dauerhaft verfügbare Mietwohnung genügt. Sie sollte im Gebiet der Republik Zypern liegen, also im Süden der Insel.
Wie weise ich meine Tage in Zypern nach?
Mit einem eigenen Reiseprotokoll und Belegen wie Bordkarten, Buchungsbestätigungen, Mietvertrag und Rechnungen. Die Nachweispflicht liegt bei dir.
Allgemeine Orientierung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Regeln und Beträge ändern sich: prüfe deinen Fall mit einem Berater.