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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland Zypern: Was es regelt

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Zypern legt fest, welcher Staat welche Einkünfte besteuern darf. Hier erfährst du, wie du deine Ansässigkeit bestimmst, wer bei Gehalt, Rente, Miete und Kapitalerträgen zuständig ist und welche deutschen Regeln das Abkommen nicht aushebelt.

29. Oktober 2026 · 7 Min Lesezeit

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland Zypern: Was es regelt
Inhalt
  1. Was das Abkommen regelt und was nicht
  2. Der erste Schritt: Wo bist du ansässig?
  3. Wer welche Einkünfte besteuert: die Übersicht
  4. Die wichtigsten Einkunftsarten genauer
  5. Was das Abkommen nicht verhindert
  6. So setzt du das Abkommen praktisch um
  7. Wo du den aktuellen Stand prüfst
  8. Häufige Fragen
  9. Mit KI weiterdenken

Was das Abkommen regelt und was nicht

Deutschland und Zypern haben 2011 ein neues Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) unterzeichnet. Es wird seit 2012 angewendet und hat das alte Abkommen aus den 1970er Jahren ersetzt. Sein Zweck ist einfach: Wenn beide Staaten nach eigenem Recht auf dasselbe Einkommen zugreifen wollen, legt das Abkommen fest, wer besteuern darf und wie der andere Staat eine doppelte Belastung vermeidet.

Wichtig ist: Ein DBA schafft keine neuen Steuern und befreit dich auch nicht von Steuern. Es verteilt nur Besteuerungsrechte. Ob und wie hoch dann tatsächlich besteuert wird, richtet sich weiter nach deutschem und zyprischem Recht. Das Abkommen ist also eine Zuständigkeitsregel und kein Steuersparmodell.

Es gilt für Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, in Deutschland etwa für die Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer. Nicht erfasst sind unter anderem:

  • die Erbschaft- und Schenkungsteuer,
  • die Sozialversicherung (dafür gilt das EU-Recht zur Koordinierung der sozialen Sicherheit),
  • die Umsatzsteuer.

Der erste Schritt: Wo bist du ansässig?

Fast jede Frage zum Abkommen hängt davon ab, in welchem Staat du im Sinne des DBA ansässig bist. Das prüfst du in zwei Stufen.

Stufe 1: Nationales Recht beider Staaten

Deutschland behandelt dich als unbeschränkt steuerpflichtig, wenn du hier einen Wohnsitz oder deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast. Ein Wohnsitz ist jede Wohnung, die dir zur Verfügung steht und die du nicht nur vorübergehend nutzt. Die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt allein reicht nicht. Behältst du eine Wohnung, auf die du jederzeit zugreifen kannst, bleibst du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.

Zypern behandelt dich als steuerlich ansässig, wenn du dich mehr als 183 Tage im Kalenderjahr dort aufhältst. Alternativ gibt es die 60-Tage-Regel mit mehreren Zusatzbedingungen, die wir in einem eigenen Beitrag erklären: Zypern 60-Tage-Regel erklärt.

Stufe 2: Die Tie-Breaker-Regel im Abkommen

Bist du nach beiden Rechtsordnungen ansässig, entscheidet Artikel 4 des Abkommens. Die Kriterien werden der Reihe nach geprüft, das erste eindeutige gewinnt:

  1. Wo hast du eine ständige Wohnstätte?
  2. Hast du in beiden Staaten eine, zählt der Mittelpunkt der Lebensinteressen: Familie, Arbeit, soziale und wirtschaftliche Bindungen.
  3. Ist das nicht klar, zählt der gewöhnliche Aufenthalt, also wo du mehr Zeit verbringst.
  4. Danach entscheidet die Staatsangehörigkeit.
  5. Bleibt es offen, einigen sich die Finanzbehörden beider Staaten.

In der Praxis scheitern viele Umzüge an Punkt 2. Wer Partner, Kinder oder ein Haus in Deutschland lässt, hat es schwer, den Lebensmittelpunkt in Zypern zu belegen. Ein Hinweis zum Wohnort: Das Abkommen setzt voraus, dass die Republik Zypern dich als ansässig anerkennt. Der Norden der Insel steht nicht unter ihrer Kontrolle. Plane deinen Wohnsitz im Süden. Für einen Wohnsitz im Norden gibt es eigene rechtliche Unsicherheiten, auch steuerliche, die du vorher klären lassen solltest.

Wer welche Einkünfte besteuert: die Übersicht

Die Tabelle zeigt die Grundregeln für jemanden, der nach dem Abkommen in Zypern ansässig ist und Einkünfte aus Deutschland hat. Sie ersetzt keine Prüfung im Einzelfall, denn zu fast jeder Regel gibt es Ausnahmen.

EinkunftsartBesteuerung in der RegelWorauf du achten musst
Gehalt für Arbeit in ZypernZypernArbeitstage in Deutschland können dort steuerpflichtig sein
BeamtenpensionDeutschlandGilt grundsätzlich auch nach dem Umzug weiter
Gesetzliche und private RenteJe nach RentenartEigene Regeln im Abkommen, Antrag beim Finanzamt nötig
Miete aus deutscher ImmobilieDeutschlandSteuererklärung in Deutschland bleibt Pflicht
Verkauf deutscher ImmobilieDeutschlandDeutsche Regeln zu Spekulationsfristen gelten weiter
Dividenden deutscher FirmenZypern, Deutschland behält QuellensteuerQuellensteuer begrenzt, Erstattung über Antrag
ZinsenIn der Regel ZypernBank über die Ansässigkeit informieren
Gewinne aus AktienverkaufIn der Regel ZypernWegzugsbesteuerung bei Beteiligungen ab 1 Prozent
Selbstständige TätigkeitZypernEine feste Einrichtung in Deutschland ändert das

Die wichtigsten Einkunftsarten genauer

Gehalt und Homeoffice

Arbeitslohn wird grundsätzlich dort besteuert, wo du die Arbeit tatsächlich ausübst. Arbeitest du von Zypern aus für einen deutschen Arbeitgeber, hat Zypern das Besteuerungsrecht für diese Tage. Arbeitest du zeitweise in Deutschland, kann Deutschland diese Tage besteuern. Eine Ausnahme ist die 183-Tage-Regel: Bist du innerhalb von zwölf Monaten nicht mehr als 183 Tage im Tätigkeitsstaat, zahlt der Arbeitgeber nicht von dort aus und trägt keine Betriebsstätte dort den Lohn, bleibt es beim Wohnsitzstaat. Bei einem deutschen Arbeitgeber greift diese Ausnahme für deutsche Arbeitstage meist nicht.

Dein Arbeitgeber zieht so lange deutsche Lohnsteuer ab, bis ihm eine Freistellungsbescheinigung seines Betriebsstättenfinanzamts vorliegt. Die beantragst du rechtzeitig. Führe außerdem einen Kalender, in dem du jeden Arbeitstag und Ort festhältst.

Renten und Pensionen

Pensionen aus dem öffentlichen Dienst in Deutschland besteuert grundsätzlich Deutschland, auch wenn du in Zypern lebst. Für gesetzliche und private Renten enthält das Abkommen eigene Regeln, und die Antwort hängt von der Rentenart ab. Zuständig für Rentner mit Wohnsitz im Ausland ist in Deutschland das Finanzamt Neubrandenburg. Die Details haben wir hier aufgeschrieben: Deutsche Rente in Zypern versteuern.

Mieteinnahmen und Immobilienverkauf

Einkünfte aus Immobilien darf der Staat besteuern, in dem die Immobilie liegt. Vermietest du deine Wohnung in Deutschland, bleibst du dort mit diesen Einkünften beschränkt steuerpflichtig und gibst jedes Jahr eine deutsche Steuererklärung ab. Zypern berücksichtigt diese Einkünfte nach seinen eigenen Regeln. Dasselbe Prinzip gilt beim Verkauf: Der Gewinn aus einer deutschen Immobilie wird in Deutschland nach deutschem Recht beurteilt.

Dividenden, Zinsen und Aktiengewinne

Bei Dividenden deutscher Gesellschaften darf Deutschland eine Quellensteuer einbehalten, das Abkommen begrenzt aber deren Höhe. Die deutsche Depotbank zieht oft zunächst den vollen deutschen Satz ab. Die Differenz holst du dir mit einem Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern zurück, dafür brauchst du eine Ansässigkeitsbescheinigung aus Zypern. Bei Zinsen solltest du deiner Bank mitteilen, dass du nicht mehr in Deutschland ansässig bist. Gewinne aus dem Verkauf von Aktien besteuert in der Regel der Wohnsitzstaat. Prüfe aber Sonderfälle, etwa Anteile an Gesellschaften, deren Wert vor allem aus Immobilien besteht.

Selbstständige und Unternehmer

Gewinne aus selbstständiger oder unternehmerischer Tätigkeit besteuert grundsätzlich der Wohnsitzstaat. Hast du im anderen Staat eine Betriebsstätte, etwa ein Büro oder einen festen Arbeitsplatz, darf dieser Staat den Gewinn besteuern, der darauf entfällt. Wer eine deutsche GmbH führt und nach Zypern zieht, muss zusätzlich klären, wo die Geschäftsleitung der Firma tatsächlich sitzt.

Was das Abkommen nicht verhindert

Viele gehen davon aus, dass mit dem Umzug nach Zypern und dem DBA alle deutschen Steuerfragen erledigt sind. Das stimmt nicht. Diese Regeln bleiben bestehen:

  • Wegzugsbesteuerung: Hältst du mindestens 1 Prozent an einer Kapitalgesellschaft, besteuert Deutschland beim Wegzug den Wertzuwachs, als hättest du verkauft.
  • Erweiterte beschränkte Steuerpflicht: Deutsche Staatsangehörige, die in ein Land mit niedriger Besteuerung ziehen und weiter wesentliche Interessen in Deutschland haben, können bis zu zehn Jahre stärker erfasst werden. Wie das Abkommen damit zusammenspielt, erklären wir hier: Erweiterte beschränkte Steuerpflicht bei Umzug nach Zypern.
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer: Es gibt dafür kein Abkommen. Deutsche Staatsangehörige bleiben nach dem Wegzug noch fünf Jahre lang unbeschränkt erbschaftsteuerpflichtig, und Erben in Deutschland sind ohnehin erfasst.
  • Klauseln gegen doppelte Nichtbesteuerung: Das Abkommen und das deutsche Recht enthalten Regeln, nach denen Deutschland besteuern kann, wenn Einkünfte in Zypern tatsächlich nicht besteuert werden.

So setzt du das Abkommen praktisch um

  1. Ansässigkeit prüfen: Kläre, ob dir in Deutschland noch eine Wohnung zur Verfügung steht und wo dein Lebensmittelpunkt liegt.
  2. In Zypern registrieren: Als EU-Bürger beantragst du die Anmeldebescheinigung (Yellow Slip) beim Civil Registry and Migration Department. Danach brauchst du eine Steuernummer beim Tax Department.
  3. Ansässigkeitsbescheinigung beantragen: Das zyprische Tax Department stellt sie aus, wenn du die Voraussetzungen erfüllst. Ohne sie bekommst du in Deutschland kaum eine Entlastung.
  4. Deutsche Stellen informieren: Arbeitgeber, Banken, Rentenversicherung und Finanzamt müssen wissen, dass du umgezogen bist.
  5. Das Wegzugsjahr sauber abschließen: In diesem Jahr gibst du meist in beiden Ländern eine Erklärung ab. Bewahre Mietvertrag, Flugdaten und Belege über deinen Aufenthalt auf.

Einen Überblick über das gesamte Steuerthema beim Umzug findest du im Leitfaden unter Steuern. Sobald mehrere Einkunftsarten zusammenkommen oder in Deutschland noch Familie, Wohnung oder Firma bleiben, lohnt sich eine persönliche Beratung zu deinem Fall, bevor du Fakten schaffst.

Wo du den aktuellen Stand prüfst

Den Abkommenstext und die amtlichen Erläuterungen veröffentlicht das Bundesministerium der Finanzen auf seiner Seite zu den Doppelbesteuerungsabkommen. Steuersätze, Freibeträge und Verfahren in Zypern ändern sich häufiger. Den aktuellen Stand findest du beim zyprischen Tax Department. Für deine deutschen Pflichten ist dein bisheriges Finanzamt oder das für deine Einkünfte zuständige Finanzamt die richtige Adresse. Lass Entscheidungen mit größerer finanzieller Wirkung von einem Steuerberater prüfen, der beide Rechtsordnungen kennt.

Häufige Fragen

Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Zypern?

Ja. Das aktuelle Abkommen wurde 2011 unterzeichnet und wird seit 2012 angewendet. Es hat das ältere Abkommen aus den 1970er Jahren ersetzt.

Wo zahle ich Steuern, wenn ich in Zypern lebe und remote für einen deutschen Arbeitgeber arbeite?

Für die Arbeitstage, die du in Zypern arbeitest, hat grundsätzlich Zypern das Besteuerungsrecht. Arbeitstage in Deutschland kann Deutschland besteuern. Damit dein Arbeitgeber keine deutsche Lohnsteuer mehr abzieht, braucht er eine Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt.

Muss ich deutsche Mieteinnahmen nach dem Umzug nach Zypern in Deutschland versteuern?

Ja. Einkünfte aus einer Immobilie darf der Staat besteuern, in dem sie liegt. Du bleibst damit in Deutschland beschränkt steuerpflichtig und gibst dort weiter eine Steuererklärung ab.

Schützt das DBA mit Zypern vor der Wegzugsbesteuerung?

Nein. Die deutsche Wegzugsbesteuerung bei Beteiligungen an Kapitalgesellschaften ab 1 Prozent gilt unabhängig vom Abkommen. Sie wird beim Wegzug ausgelöst.

Gilt das Doppelbesteuerungsabkommen auch für die Erbschaftsteuer?

Nein, das Abkommen betrifft nur Steuern vom Einkommen und Vermögen. Deutsche Staatsangehörige bleiben nach dem Wegzug noch fünf Jahre unbeschränkt erbschaftsteuerpflichtig in Deutschland.

Allgemeine Orientierung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Regeln und Beträge ändern sich: prüfe deinen Fall mit einem Berater.

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